Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Durch Annahme eines Angebots und Beauftragung akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von dsp media | Dipl-Ing N. Neuse.

 

I. Allgemeines:
1. Geltung:

a) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Nicola Neuse | dsp media (nachfolgend dsp media) gelten
ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden
nicht anerkannt.

b) Die Bedingungen von dsp media gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die
Leistung durch dsp media ausgeführt wird.

c) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.


2. Mängel:

a) Offensichtliche Mängel sind von Kunden unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Waren und
Gegenstände sofort nach Übergabe und Erhalt eingehend auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit und Eignung hinsichtlich
der Beauftragung zu prüfen.

b) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so gelten die Waren und Gegenstände als genehmigt und mängelfrei.


3. Zahlung:

Die Rechnung ist binnen der im Auftrag genannten Frist und Währung zu zahlen. Die Frist beginnt am Tage des Datums der
Rechnung. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weiteren Hinweis in Verzug.

Die gelieferten Waren/Filme dürfen bis zur völligen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie aller Nebenforderungen nicht
verwendet oder veröffentlicht werden; diese bleiben solange im Eigentum von dsp media, die weiter sämtliche Nutzungsrechte
behält.


4. Haftung:

a) Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet dsp media für eigene vorsätzliche oder fahrlässige
Pflichtverletzungen sowie für Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen sind jedoch
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, sofern dsp media, ihren gesetzlichen Vertretern
und Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die vorstehende Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn gegen
wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die
Haftung von dsp media auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

b) Im Übrigen ist die Haftung von dsp media ausgeschlossen.

c) Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen dsp media ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht
unverzüglich durch den Kunden angezeigt worden ist und dieser nicht unverzüglich dsp media alle Informationen und
Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, die den Schaden belegen.


5. Schriftform:

Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dsp media und Kunde zwecks Ausführung
des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Änderungen dieses Vertrages und der im
Auftrag genannten Daten und Leistungen bedürfen der Schriftform.


6. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand:

Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Düsseldorf



II. Audio/Videoproduktion / Eventplanung / Eventproduktion / LiveStreaming:

1. Änderungswünsche

a) Änderungswünsche zu Produktionen (Filme, Schnitte, Produktionen, etc.) werden in Korrekturläufen erledigt; die Anzahl der
im vereinbarten Preis inkludierten Korrekturläufe wird im Angebot festgelegt.

b) Änderungswünsche müssen in Textform und detailliert beschrieben bis 1 Woche nach Erhalt des Korrekturschnittes bei dsp
media eingehen, ansonsten gilt die Produktion als abgenommen.


2. Referenzen:

dsp media darf die entstandenen Arbeiten und Auszüge daraus inkl Foto und Videoaufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung
auf ihren Webpräsenzen und auf Internetportalen (Social Media wie zB. Youtube, Vimeo, Facebook, LinkedIn) unentgeltlich inkl.
Firmenlogo veröffentlichen.


3. Nutzungs und Verwertungsrechte Dritter:

Der Kunde haftet für eventuelle Forderungen Dritter wenn er zB Bilder, Musik und andere Daten zur Produktion anliefert, an
denen er die Rechte nicht besitzt. Der Kunde holt sämtliche Drehgenehmigungen und Rechte am Bild Dritter (bei zB Interviews)
zur Veröffentlichung ein und haftet bei Verstößen gegen das Recht am eigenen Bild

4. Beginn der Tätigkeiten:
Mit Auftragserteilung beginnt dsp media, die Tätigkeiten gemäß des Auftrages vorzubereiten und eine Durchführung zu planen.

Auf Grund den Entwicklungen nach der CoronaPandemie und dem damit einhergehenden Mangel an qualifiziertem AV und
TechnikerPersonal werden umgehend nach Auftragserteilung sämtliches benötigte Personal und Material fest disponiert und
eingeplant.

Daraus ergeben sich folgende Stornobedingungen für Live und Eventproduktionen:


5. Stornierung / Vertragsbeendigung bei Eventplanung / Eventproduktion / Streaming:

a) Wird ein Auftrag vom Kunden aus einem nicht von dsp media zu vertretenen Grund storniert, kann dsp media ohne weiteren
Nachweis eines Schaden als Stornierungskosten fordern:

bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Stornierung kostenlos;

bis 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswertes;

bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Auftragswertes;

danach: 100 % des Auftragswertes.

b) Das gleiche gilt, wenn der Auftrag aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund von dsp media vorzeitig beendet wird.

c) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.



III. Vermietung von Geräten:

1. Sorgfaltspflicht:

Der Kunde ist verpflichtet, alle Geräte sorgfältig zu behandeln und ist insbesondere verpflichtet, diese vor Beschädigung oder
Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.


2. Haftung und Versicherungspflicht des Kunden:

a) Der Kunde haftet für die Vollständigkeit und die Funktionsfähigkeit der vermieteten Geräte und des Zubehörs von Übergabe
bis Rückgabe und ist für diesen Zeitraum verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und
zufälligen Untergang zu versichern.

b) Die Reparaturkosten eines vom Kunden zu vertretenen Schadens an den Mietgegenständen gehen zu Lasten des Kunden.

c) Im Streitfall trägt der Kunde die Beweislast für ein fehlendes Verschulden.


3. Anzeigepflicht:

a) Der Kunde ist verpflichtet, dsp media unverzüglich alle während der Mietzeit auftretenden Schäden, Verluste oder Mängel
anzuzeigen. Abschnitt I. Ziffer 2. gilt entsprechend.

b) Im Falle eines Diebstahles hat der Kunde unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und uns zu benachrichtigen.


4. Verspätete Abnahme:

Die Verspätete Abnahme der Mietgeräte durch den Mieter befreit diesen nicht von der Zahlungspflicht für die Dauer der
vereinbarten Mietzeit.


5. Stornierung / Vertragsbeendigung bei Vermietung von Geräten:

a) Wird ein Mietauftrag vom Kunden aus einem nicht von dsp media zu vertretenen Grund storniert, kann dsp media ohne
weiteren Nachweis eines Schaden als Stornierungskosten fordern:

bis 21 Tage vor Veranstaltung/Mietbeginn/Beauftragung: Stornierung kostenlos;

bis 10 Tage vor Veranstaltung/Mietbeginn/Beauftragung: 50 % des Auftragswertes;

bis 5 Tage vor Veranstaltung/Mietbeginn/Beauftragung: 80 % des Auftragswertes;

danach: 100 % des Auftragswertes.

b) Das gleiche gilt, wenn der Auftrag aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund von dsp media vorzeitig beendet wird.

c) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


6. Verspätete Rückgabe:

a) Bei verspäteter, beschädigter oder sonstwie vertragswidriger Rückgabe der Mietgegenstände hat der Kunde ungeachtet
seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden einzustehen, die dsp media dadurch erwachsen, dass die
Nachvermietung gestört oder unmöglich gemacht wird.

b) In jedem Fall ist jedoch für jeden über das vereinbarte Rückgabedatum hinausgehenden Tag die doppelte Tagesmiete zu
entrichten.

c) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


Gerichtsstand ist Düsseldorf, die Vertragssprache ist deutsch.
dsp media | Inh. DiplIng N. Neuse
Düsseldorf, Stand 01.09.2021